Jährliche Dokumente

Jährliches Dokument nach § 10 WpPG

Nach dem § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum sonst zur Verfügung gestellt hat.

Im Einklang mit § 10 Abs. 1 WpPG stellt die november AG einmal jährlich eine Zusammenfassung aller entsprechenden Veröffentlichungen in einem „Jährlichen Dokument” zusammen und zum Download zur Verfügung.

Hauptversammlungen

21. Juli 2010

Ordentliche Hauptversammlung in Köln

Veröffentlichung von Berichten

12. November 2010

Veröffentlichung Bericht 3. Quartal 2010

09. August 2010

Veröffentlichung Bericht 2. Quartal 2010

10. Mai 2010

Veröffentlichung Bericht 1. Quartal 2010

30. April 2010

Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2009