Nach dem § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum sonst zur Verfügung gestellt hat.
Im Einklang mit § 10 Abs. 1 WpPG stellt die november AG einmal jährlich eine Zusammenfassung aller entsprechenden Veröffentlichungen in einem "Jährlichen Dokument" zusammen und zum Download zur Verfügung.
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009