Corporate Governance
Corporate Governance Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat
Nach § 161 Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden und werden.
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008