Corporate Governance

Corporate Governance Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat

Nach § 161 Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden und werden.