Kapitalmaßnahmen

Bekanntmachung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Der Vorstand der november Aktiengesellschaft gibt
gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG bekannt:

Auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22. Juni 2007 (Genehmigtes Kapital), eingetragen im Handelsregister der Gesellschaft am 19. November 2007 (§ 5 der Satzung), hat der Vorstand am 11. November 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 11. November 2009 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen von EUR 4.680.505 um bis zu EUR 1.560.168 auf bis zu EUR 6.240.673 durch Ausgabe von bis zu 1.560.168 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,- unter Wahrung des mittelbaren Bezugsrechte der Aktionäre zu erhöhen.

Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von EUR 461.957 durchgeführt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist am 26. März 2010 in das Handelsregister eingetragen worden. Das Grundkapital beträgt nunmehr EUR 5.142.462 und ist eingeteilt in 5.142.462 Stückaktien. Das Genehmigte Kapital beträgt nach der Durchführung der Kapitalerhöhung noch EUR 6.558.800.

Köln, im März 2010

november Aktiengesellschaft
Der Vorstand