Kapitalmaßnahmen

Bekanntmachung nach § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Der Vorstand der november Aktiengesellschaft gibt
gemäß § 30 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG bekannt:

Auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 22. Juni 2007 (Genehmigtes Kapital), eingetragen im Handelsregister der Gesellschaft am 19. November 2007 (§ 5 der Satzung), hat der Vorstand am 11. November 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 11. November 2009 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen von EUR 4.680.505,- um bis zu EUR 1.560.168,- auf bis zu EUR 6.240.673,- durch Ausgabe von bis zu 1.560.168 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,- unter Wahrung des mittelbaren Bezugsrechte der Aktionäre zu erhöhen.

Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von EUR 461.957,- durchgeführt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist am 26. März 2010 in das Handelsregister eingetragen worden. Das Grundkapital beträgt nunmehr EUR 5.142.462,- und ist eingeteilt in 5.142.462 Stückaktien. Das Genehmigte Kapital beträgt nach der Durchführung der Kapitalerhöhung noch EUR 6.558.800,-.

Köln, im März 2010

november Aktiengesellschaft
Der Vorstand