Pressemitteilung
Kapitalmaßnahmen können jetzt umgesetzt werden
Im Anfechtungsverfahren gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der November AG vom 24. Oktober 2008 ergingen durch das Landgericht Nürnberg Fürth folgende Entscheidungen: Die Klage gegen die Beschlüsse der Kapitalherabsetzung und gegen die Vergütung des Aufsichtsrats wurde abgewiesen. Dem gleichzeitig von der november AG gestellten Antrag im Freigabeverfahren zur Eintragung der Kapitalherabsetzung wurde stattgegeben.
Nachdem bereits Anfang April 2009 ein Teilprozessvergleich mit einem der beiden Kläger gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung der november AG vom 24. Oktober 2008 eingegangen werden konnte, hat nun das Gericht erstinstanzlich die noch verbliebene Klage des zweiten Klägers abgewiesen. In der Berufungsfrist ist noch die Berufung durch den Kläger möglich und abzuwarten. Da aber dem Freigabeverfahren stattgegeben wurde, kann die november AG nun den geplanten Kapitalschnitt im Verhältnis 1 zu 3 durchführen.
Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Konsolidierung und Restrukturierung der november AG. Mit dem geplanten Paket von Kapitalmaßnahmen aus den Jahren 2007 und 2008 kann die november AG sich auch in diesen schwierigen Zeiten am Kapitalmarkt nun wieder engagieren. Damit sollen weitere Investitionen finanziert werden sowie der eingeschlagene Weg der Expansion durch den Erwerb weiterer Unternehmen fortgesetzt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Investor Relations november AG
ir(at)november.de