Pressemitteilung
Bekanntmachung über Verfahrensbeendigung gem. § 248a i.V.m. § 149 AktG
Urteil vom 23. April 2009 in dem Verfahren LG Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für Handelssachen, Aktenzeichen 1HK O 10012/08 und Beschluss des OLG Nürnberg vom 31. Juli 2009
Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt:
Zwei Aktionäre hatten gegen auf der außerordentlichen Hauptversammlung der november Aktiengesellschaft am 24. Oktober 2008 gefasste Beschlüsse Anfechtungsklage und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klagen richteten sich gegen den
- zu TOP 1 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und über die Anpassung der Satzung sowie gegen den
- zu TOP 2 der Tagesordnung gefassten Beschluss über eine Satzungsänderung zur Vergütung des Aufsichtsrats.
Nachdem das Verfahren bereits teilweise durch Teilprozessvergleich mit dem Kläger Dr. Normann Günther erledigt worden war (vgl. Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 17. April 2009), hat das LG Nürnberg-Fürth mit Endurteil vom 23. April 2009 die Klage des weiteren Klägers Dr. Leo Steib abgewiesen. Gegen das Urteil hat der Kläger Dr. Steib Berufung eingelegt. Die Berufung wurde am 30. Juli 2009 zurückgenommen. Damit ist das klageabweisende Urteil des LG Nürnberg-Fürth rechtskräftig.
Damit ist auch die Nebenintervention der CIA Consulting Investment Asset Management GmbH und der Ulpian GmbH beendet.
München, im August 2009
november Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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Investor Relations november AG
ir(at)november.de