Pressemitteilung
Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG
Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär der november Aktiengesellschaft (ISIN: DE000A0S9N72) mit Klageschrift vom 17. August 2009, dem Vorstand zugestellt am 16. September 2009, gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Juli 2009 zu Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008) sowie zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008) Anfechtungs-, hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben hat.
Die Klage ist beim Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HKO 15589/09 anhängig. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf Donnerstag, den 05. November 2009, 9:00 Uhr, Sitzungssaal 401, Justizgebäude Lenbachplatz 7, anberaumt.
München, im September 2009
Der Vorstand
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Investor Relations november AG
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